AMTSSIGNATUR
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Burgau auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen.
Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokumentes überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
. Bildmarke gem. § 19 Abs. 3 E-GovG
. Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ gem. § 19 Abs.3 E-GovG
. Prüfinformation der elektronischen Signatur gem. § 20 E-GovG
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Marktgemeinde Burgau verwendet in ihrer Amtssignatur folgende Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG:
Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke
Elektronische Signaturprüfung:
Über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung, um die Echtheit der aufgebrachten Amtssignatur/Amtssiegel zu überprüfen.
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Burgau:
Ansprechperson: Bürgermeister Gregor Löffler
Adresse: Schloss 1, 8291 Burgau
Telefon: +43 3383 2325
Fax: + 43 3383 2325 25
E-Mail: gde@burgau.gv.at
UID-Nummer: ATU59447557
Parteiverkehrszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr