Fischen am Ziegelteich und an den öffentlichen Gewässern Lobenbach, Riedelbach und Lafnitz

Eingebettet in unberührter Natur befindet sich ein Eldorado für jeden Fischer – der Ziegelteich Burgau. Der beliebte Fischteich hat eine Größe von 2,5 Hektar. Der Fischbestand umfasst Karpfen, Schleie, Weißfische, Barsch, Hecht und Zander.

Für das Fischen an den öffentlichen Gewässern Lobenbach, Riedelbach und Lafnitz ist die Steiermärkische Landesfischerkarte erforderlich!

 

Liebe Fischer:innen !

Der Fischereiausschuss möchte Sie im Interesse einer geordneten Fischerei bitten, die

nach angeführten Bedingungen genau einzuhalten:

„Das Fischen ohne gültige Fischerkarte ist nicht gestattet“!

  1. Jeder Tages- und Jahreskartenfischer (Erwachsener) ist berechtigt 1 Kind bis 10 Jahre zum Fischen mit einer Angelrute mitzunehmen.
    “Erwachsene haften für die Kinder“
  2. Nur der Besitzer der Fischerkarte ist berechtigt, mit zwei Ruten und zwei Ködern an einem Platz (Standort) zu fischen.
  3. Nachtfischen nach Absprache möglich
  4. Das Fischen ist vom Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet
  5. Schonhakenpflicht
  6. Nach dem Erwerb der Fischerkarte direkt am Ziegelteich beim Fischereiaufseher oder im Marktgemeindeamt Burgau, können Sie ihrem Hobby am Ziegelteich vom 15.März bis 30. November jeden Jahres und an den öffentlichen Gewässern Lobenbach, Riedelbach und Lafnitz vom ganzjährig unter Einhaltung der unten angeführten Schonzeit nachgehen. Die Fischerkarte gilt nur für die in der Karte angeführten Personen, und nur für den angegebenen ununterbrochenen Zeitraum.
    Für das Fischen an den öffentlichen Gewässern der Marktgemeinde Burgau ist die Steiermärkische Landesfischerkarte erforderlich!
  7. Das Vorfüttern und Fischen mit Futterspiralen ist untersagt
  8. Um die Fangliste genau zu führen, muss nach Verlassen des Teiches jeder Fischer seinen Fang den er mit nach Hause nehmen will, in die Fangliste (erhalten sie bei Erwerb der Fischerkarte) eintragen und dann die Liste anschließend in den vorgesehenen Briefkasten vor der Hütte einwerfen. Die Fischaufseher sind berechtigt, die Fangliste und die gefangenen Fische zu kontrollieren. Das angegebene Mindestmaß muss unbedingt eingehalten werden, untermassige Fische müssen umgehend in den Teich zurückgesetzt werden.
  9. Gefangene Fische dürfen nicht im Wasser ausgenommen werden
  10. Im Setzkescher dürfen sich 1 Friedfisch oder 1 Raubfisch befinden
  11. Das Fischen mit Lebendködern ist verboten
  12. Das Grillen ist möglich, jedoch nur bei gekennzeichneten Flächen am Ziegelteich
  13. Eine Abhakmatte ist beim Fischen mitzunehmen

 

Tagesfischer sind berechtigt „t ä g l i c h“

1 Friedfisch (Karpfen ab 35 cm oder Schleien ab 25 cm)

 o d e r

 1 Raubfisch (Hecht ab 60 cm oder Zander ab 50 cm) mitzunehmen.

 Das Mitnehmen von Zuchtkarpfen oder Amurkarpfen über 3 kg ist nicht gestattet!

 

Jahreskartenfischer sind berechtigt „w ö c h e n t l i c h“

 2 Friedfische (Karpfen ab 35 cm oder Schleien ab 25 cm) oder

2 Raubfische (Hecht ab 60 cm oder Zander ab 50 cm) mitzunehmen

(pro Tag dürfen jedoch nur 1 Friedfisch oder 1 Raubfisch mitgenommen werden)

Das Mitnehmen von Zuchtkarpfen oder Amurkarpfen über 3 kg ist nicht gestattet

14.  Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen wird nach Ermahnung die
Fischerkarte entzogen. Eine weitere Missachtung der Vorschriften hat ein ständiges
Fischverbot zur Folge.

15.    Beim Verlassen des Standplatzes ist dieser von Müll und Unrat zu säubern. Der Müll ist in
die eigens dafür aufgestellten Mülltonnen zu entsorgen.

16.    Wir weisen auf die aktuelle Brandschutzverordnung im Wald und auf den Freiflächen hin.

17.     Der Fischereiausschuss kann einmal pro Jahr ein Abfischen durchführen.
An diesen Tagen ist das Fischen nicht möglich.

18.     Das Fischen mit Boilies ist nicht gestattet

 

Schonzeitentabelle:

Zander:                                                   1. März bis 31. Mai

Hecht:                                                     1. Jänner bis 31. Mai

 

Fangverbot:

Karpfen und Schleie    vom                20. Oktober bis 30. November

 

Im Interesse ihrer Fischerkollegen, sowie der Fischzucht im Besonderen, darf ihr Verständnis für diese Verordnung erwartet werden.

P E T R I    H E I L !

 Die Obfrau des                                                   Der Bürgermeister der

Fischereiausschusses                                           Marktgemeinde Burgau

GR Nicol Gradwohl e.h.                                        Bgm. Gregor Löffler e.h./Fischereiaufseher

 

Kartenpreise Ziegelteich 2024

Tageskarte Erwachsene                             €             18,00

Jugendtageskarte bis 16 Jahre                €               13,00

(hier darfst du 1 Friedfisch (Karpfen ab 35 cm oder 1 Schleien ab 25 cm) und 1 Raubfisch (Hecht ab 60 cm oder 1 Zander ab 50 cm mitnehmen)

 

Jahreskarte Erwachsene                          €            210,00

Jahreskarte Jugendliche bis 16 Jahre  €           110,00