KUNDMACHUNGEN

Waldbrandverordnung
Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft

Zur Information wird mitgeteilt, dass die Verordnung der BH Hartberg-Fürstenfeld vom 20. März 2023 über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr, nach wie vor in Kraft ist.

 

weitere Kundmachungen finden Sie unter Gemeindeamt/Gemeindeverwaltung/Elektronische Amtstafel