Neu-, Zu- oder Umbauten von baulichen Anlagen
Nutzungsänderungen
Errichtung, Änderungen oder Erweiterung von Garagen und Nebenanlagen
Einfriedungen
Errichtung von Ölfeuerungsanlagen
Abbruch von Gebäuden
Bauvorhaben siund mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Bitte mitbringen: Anzeige formlos, Skizze des Bauvorhabens.
Zuständig:
Bürgermeisterin Nicol Gradwohl
Zuständig:
Bürgermeisterin Nicol Gradwohl
Bürgermeisterin Nicol Gradwohl
Zuständig:
Bürgermeisterin Nicol Gradwohl
Standesamtsverband Burgau, Neudau, Rohr bei Hartberg ab 01.01.2019
Marktgemeinde Neudau, Standesamt unter +43 3383 2225
Zuständig:
VB Gabriele Fasching, VB Nina Seidinger
Bürgermeisterin Nicol Gradwohl
Bürgermeisterin Nicol Gradwohl
VB Nina Seidinger, VB Gabriele Fasching
VB Gabriele Fasching, VB Nina Seidinger
VB Nina Seidinger
Bitte um Terminvereinbarung unter +43 3383 2325
VB Gabriele Fasching
VB Gabriele Fasching, VB Nina Seidinger
VB Gabriele Fasching, VB Nina Seidinger
Zuständig:
VB Gabriele Fasching, VB Nina Seidinger
Zuständig:
Bürgermeisterin Nicol Gradwohl
VB Gabriele Fasching
Zuständig:
VB Gabriele Fasching, VB Nina Seidinger, VB Astrid Siegl
Bürgermeisterin Nicol Gradwohl
VB Astrid Siegl
Bürgermeisterin Nicol Gradwohl, VB Nina Seidinger
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Burgau, Neudau, Rohr bei Hartberg
ab 01.01.2019
Marktgemeinde Neudau, Standesamt unter +43 3383 2225
Zuständig:
Standesamtsverband Burgau, Neudau, Rohr bei Hartberg
Marktgemeinde Neudau, Standesamt unter +43 3383 2225
VB Astrid Siegl
Zuständig:
Bürgermeisterin Nicol Gradwohl, VB Gabriele Fasching
Zuständig:
Bürgermeisterin Nicol Gradwohl, VB Gabriele Fasching
Zuständig:
Bürgermeisterin Nicol Gradwohl, VB Gabriele Fasching
VB Gabriele Fasching, VB Nina Seidinger
Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
1) Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde.
2) Meldezettel ausgefüllt und von der Unterkunftgeberin/vom Unterkunftgeber und der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer unterschrieben.
Anmeldung des Hauptwohnsitzes:
Meldezettel vom bisherigen Wohnsitz (die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes wird gleichzeitig online von uns durchgeführt. Sie müssen also nicht mehr zu „alten“ Gemeinde und zur „neuen“ Gemeinde gehen.
Anmeldung weiterer Wohnsitz:
oben genannte öffentlichen Urkunden und die Meldezettel vom jetzigen Hauptwohnsitz zur Einsichtnahme.
Anmeldung eines Neugeborenen:
Geburtsurkunde.
Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes:
Sterbeurkunde und Meldezettel.
Abmeldung bei Verzug im Inland:
Sie brauchen nur auf das Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes gehen und dort wird bei der Anmeldung auch gleichzeitig die Abmeldung durchgeführt.
Abmeldung bei Verzug ins Ausland:
Vorlage beider Meldezettel.
Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).
Zuständig:
VB Gabriele Fasching
VB Astrid Siegl
VB Nina Seidinger
Bürgermeisterin Nicol Gradwohl