Neu-, Zu- oder Umbauten von baulichen Anlagen
Nutzungsänderungen
Errichtung, Änderungen oder Erweiterung von Garagen und Nebenanlagen
Einfriedungen
Errichtung von Ölfeuerungsanlagen
Abbruch von Gebäuden
Bauvorhaben siund mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Bitte mitbringen: Anzeige formlos, Skizze des Bauvorhabens.
Zuständig:
Bürgermeister Gregor Löffler
Zuständig:
Bürgermeister Gregor Löffler
Bürgermeister Gregor Löffler
Zuständig:
Bürgermeister Gregor Löffler
Amtlichen Lichtbildausweis
Geburtenbuchabschrift,
Staatsbürgerschaftsnachweis,
Heiratsurkunden von Vorehen,
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Meldenachweise (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Zuständig:
Standesamtsverband Burgau, Neudau, Rohr bei Hartberg ab 01.01.2019
Die Nächtigungsabgabe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe. Die Feríenwohnungsabgabe eine ausschließliche Gemeindeabgabe.
Zuständig:
Gabriele Fasching
Bürgermeister Gregor Löffler
Bürgermeister Gregor Löffler
Gabriele Fasching
Gabriele Fasching
Gabriele Fasching
Gabriele Fasching
Gabriele Fasching
Zuständig:
Gabriele Fasching
Zuständig:
Bürgermeister Gregor Löffler
Gabriele Fasching
Zuständig:
Gabriele Fasching
Bürgermeister Gregor Löffler
Astrid Siegl
Bürgermeister Gregor Löffler
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Burgau, Neudau, Rohr bei Hartberg
ab 01.01.2019
Zuständig:
Standesamtsverband Burgau, Neudau, Rohr bei Hartberg
Astrid Siegl
Zuständig:
Bürgermeister Gregor Löffler, Gabriele Fasching
Zuständig:
Bürgermeister Gregor Löffler, Gabriele Fasching
Zuständig:
Bürgermeister Gregor Löffler, Gabriele Fasching
Gabriele Fasching
Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
1) Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde.
2) Meldezettel ausgefüllt und von der Unterkunftgeberin/vom Unterkunftgeber und der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer unterschrieben.
Anmeldung des Hauptwohnsitzes:
Meldezettel vom bisherigen Wohnsitz (die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes wird gleichzeitig online von uns durchgeführt. Sie müssen also nicht mehr zu „alten“ Gemeinde und zur „neuen“ Gemeinde gehen.
Anmeldung weiterer Wohnsitz:
oben genannte öffentlichen Urkunden und die Meldezettel vom jetzigen Hauptwohnsitz zur Einsichtnahme.
Anmeldung eines Neugeborenen:
Geburtsurkunde.
Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes:
Sterbeurkunde und Meldezettel.
Abmeldung bei Verzug im Inland:
Sie brauchen nur auf das Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes gehen und dort wird bei der Anmeldung auch gleichzeitig die Abmeldung durchgeführt.
Abmeldung bei Verzug ins Ausland:
Vorlage beider Meldezettel.
Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).
Zuständig:
Gabriele Fasching
Astrid Siegl
Bürgermeister Gregor Löffler
Bürgermeister Gregor Löffler